Corona Hygienekonzept

abgeleitet aus version 1.2 | stand 10.07.2020
hygienekonzept – fussball BW

Vorbemerkung

Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg

Am 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – Corona VO Sport) in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstands unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen.

Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzepts. Ein solches hat zunächst der Betreiber öffentlicher oder privater Sportanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 1, 5 CoronaVO Sport vorzuhalten, soweit dort Trainingseinheiten stattfinden sollen. Für den Ligabetrieb oder eine Wettkampfserie, also insbesondere Meisterschaftsrunden und Pokalwettbewerbe, müssen gemäß § 4 CoronaVO Sport die jeweiligen Sportfachverbände (SBFV, bfv, wfv) ein die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept implementieren.

Das Ihnen vorliegende Hygienekonzept erfüllt die rechtlichen Vorgaben der CoronaVO Sport und ist bei allen Meisterschaftsspielen und Pokalwettbewerben zu beachten. Es kann darüber hinaus auch als Grundlage für ein Hygienekonzept des Sportanlagenbetreibers dienen, das für den Trainingsbetrieb zu beachten ist und ggf. auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss.

Allgemeine Grundsätze

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.

Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.

Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.


Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder
  • Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Gesundheitszustand
  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden.
  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
  • Minimierung der Risiken in allen Bereichen
  • Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
  • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten

Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. In den Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt.

Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist.

Organisatorische Maßnahmen

  1. Lukas Weiß & Bernhard Käser sind die Hygienebeauftragten des Kleinhaslacher SC.
  2. Das Sportgelände des Kleinhaslacher SC ist in 3 Zonen unterteilt und darüber der Zutritt geregelt.
  3. Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter sind in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.
  4. Die Informationen werden auf der Homepage des KSC veröffentlicht. Die generische Mannschaft hat sich im Vorfeld darüber zu informieren.

Kommunikation

  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. Das Einverständnis kann über den Beauftragten des Heim-/Gastvereins gesamthaft eingeholt werden.
  • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, werden über die Hygieneregeln in Form eines Aushangs im Eingangsbereich informiert.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. werden der Sportstätte verweisen.
  • Die Sportstätte verfügt über ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes.
  • Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des Vereins gewandt werden.

Zonierung des Sportgeländes

Das Sportgelände ist in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

Zone 1: Spielfeld/Innenraum

  • In Zone 1 befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler
    • Trainer
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter
    • Sanitäts-und Ordnungsdienst
    • Hygienebeauftragter
    • Medienvertreter(siehe nachfolgende Anmerkung)
    • Der Weg von und zu den Umkleidekabinen bzw. vom/zum Spielfeld ist mit Absperrband gekennzeichnet und erfolgt auf den gepflasterten Wegen.
    • Das Spielfeld darf nur auf diesem vorgegebenen Weg betreten und verlasen werden.
  • Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstands.

Zone 2: Umkleidebereich

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
    • Spieler
    • Schiedsrichter
    • Trainer
    • Hygienebeauftragter
    • Funktionsteams
    • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung.
    • In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Zone 3: Zuschauerbereich

  • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.
  • Die Zone 3 darf nur über den Hauptzugang zum Sportgelände erfolgen. Durch die Registrierung am Haupteingang kann die Gesamtzuschauerzahl festgestellt werden. Desinfektionsmittel stehen bereit.

Grundsätze

  • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training/Spiel), ob man am Training teilnehmen kann, ist erwünscht, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
  • Die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren.

Abläufe/Organisation vor Ort

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstands zu beachten. Es wird empfohlen, Kabinen und Duschen nur in dringend notwendigen fällen zu benutzen bzw. bevorzugt zu Hause zu duschen.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Trainings- und Spielformen dürfen nach aktuellem Stand ( Juli 2021 ) wie folgt ausgeführte werden:

Auf dem Sportgelände

  • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

Grundsätze

Abläufe/Organisation vor Ort Allgemein

  • Es stehen ausreichend Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-Handtücher. Bitte beachten Sie die Hinweis-Beschilderung.

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen.
  • Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/- transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist gewünscht.
  • Es gibt nur einen gemeinsamen Weg für alles Spieler und den Schiedsrichter zu den Kabinen. Hier ist auf die Abstandsregel zu achten.
  • Der Schiedsrichter verfügt über einen eigene Kabine.
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen. Auf eine persönliche Vorstellung der Schiedsrichter in der Mannschaftskabine wird verzichtet.
  • Es wird dringend empfohlen, in den Kabinen (Umkleidebereich) einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden.
  • Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt. Bei mehreren Spielen am Tag haben die Spieler dafür zu sorgen, dass der einzelne Platz gesäubert und desinfiziert wird. Mittel stehen dafür in den Kabinen bereit.

Zweite Mannschaften

  • Die zweiten Mannschaften ziehen sich getrennt von den ersten Mannschaften in den Kellerräumen des Vereinsheims um.
  • Der Zugang zu den Kellerräumen erfolgt über den Kellereingang unterhalb des Vereinsheims.

Duschen/Sanitärbereich

  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • Die Duschen werden von beiden Teams genutzt. Die Duschen dürfen nur in Kleingruppen zeitlich getrennt genutzt werden. Es dürfen max. 5 Personen von einer Mannschaft gleichzeitig die Dusche benutzen.
  • Die Gastmannschaft darf die Duschen zuerst benutzen.
  • Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist bei mehr als 10 Personen in den Kabinen verpflichtend.
  • An jedem Platz in den Kabinen befindet sich ein Set aus Desinfektionsmittel und Einmaltücher. Jeder Spieler ist dazu verpflichtet seinen Platz (Bank und Haken) vor dem Verlassen der Kabine zu reinigen/desinfizieren. Zusätzlich stehen Einweghandschuhe zur Verfügung.
  • Die sanitären Anlagen werden regelmäßig gereinigt.

Weg zum Spielfeld

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Der Weg vom Spielfeld zu den Kabinen ist gekennzeichnet.
  • Die Mannschaften haben die Wege getrennt und hintereinander zu benutzen.

Spielbericht

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

Aufwärmen

  • Die Mannschaften wärmen sich räumlich getrennt voneinander auf. Vorzugsweise direkt auf dem Spielfeld.
  • Ist der Platz durch ein Vorspiel belegt, so wird sich hinter dem oberen Tor (ist gekennzeichnet) in zwei unabhängigen Bereichen aufzuwärmen.
  • Ausrüstungs-Kontrolle wird vor dem Spiel durchgeführt.
  • Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, sollte der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Einlaufen der Teams

  • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
  • Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht).

Während dem Spiel

  • Auf Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten.
  • Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.

Halbzeit

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
  • Abreise Teams: Räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

Zuschauer

  • Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und soweit vorhanden Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie)
    • Nur Nachverfolgung mgl. Infektionsketten o Datenerhebung gem. CoronaVO § 6
      • Listen am Eingang sind nicht erlaubt (Datenschutz).
      • Zulässig: Einzelblatt pro Zuschauer, jeweils ausgefüllt in eine abgeschlossene Box ode ein sonstiges Behältnis einwerfen.
  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen ( siehe aktuelle Empfehlung des Württembergischen Fussballverbandes Stand Juli 2021 )

Haftungshinweis

Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten. Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.